Geschäftsstelle der DGOOC
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Südafrika-Stipendium - Statuten
1.
Durch das Stipendium sollen im jährlichen Wechsel zwei südafrikanischen und zwei deutschen Ärzten die Möglichkeit gegeben werden, für die Dauer von 4 Wochen orthopädische Kliniken und Forschungseinrichtungen der gegenseitigen Ländern kennen zu lernen und ihre Kenntnisse dort zu vertiefen. Dabei sollten im Rahmen eines gegenseitigen Erfahrungsaustausches auch Vorträge über eigene Forschungsaktivitäten gehalten werden.
Die Reisetermine liegen für die deutschen Teilnehmer, in der Regel in den Monaten September bis Dezember, um die Teilnahme an dem Jahreskongress der südafrikanischen Gesellschaft zu ermöglichen, die der südafrikanischen in der Regel im Oktober, um an dem Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie partizipieren zu können.
Die Bewerber/innen sollten möglichst schon Facharztreife besitzen, zumindest aber mehrjährige klinische und wissenschaftliche Erfahrungen.
Englische Sprachkenntnisse sind erforderlich.
2.
Die Organisation des Stipendiums liegt in den Händen der südafrikanischen und der deutschen Fachgesellschaft. Für die deutsche Seite ist die Stipendienkommission der DGOOC, die auch das anglo-amerikanische Stipendium betreut, verantwortlich.
Leiter der gemeinsamen Kommission ist zur Zeit Prof. Dr. med. Joachim Hassenpflug, Kiel. Weitere Mitglieder sind Prof. Dr. med. Wolfgang Pförringer, München, Prof. Dr. med. Joachim Grifka, Regensburg. Die Schriftführung, die Ausschreibung, die Reisevorbereitungen übernimmt Prof. Dr. Pförringer. Für die südafrikanischen Bewerber sorgt die dortige Gesellschaft in gleicher Weise.
3.
Die Reiserouten werden von den Kommissionen gemeinsam mit den Stipendiaten des anderen Landes ausgearbeitet. Die DGOOC übernimmt für die deutschen Teilnehmer de Kosten für Hin- und Rückflug und stellt darüber hinaus den Teilnehmern ein Taschengeld in Höhe von € 1.500,- zur Verfügung. Für die südafrikanischen Teilnehmer übernimmt die DGOOC die Kosten für Unterbringung und Aufenthalt in Deutschland.
4.
Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen soll bereits 1 Jahr vor dem Reiseaustausch stattfinden, möglichst im ersten Halbjahr, so dass während des Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie eine Auswahl der Bewerber erfolgen kann.
5.
Der Reisekostenbetrag wird den deutschen Teilnehmern vor Antritt ihrer Reise und dem südafrikanischen Teilnehmern bei Eintreffen in Deutschland gegen Quittung übergeben. Die Belege sind dem Schatzmeister der DGOOC entsprechend dem vom Finanzamt festgelegten Regeln für die Abrechnung wissenschaftlicher Gesellschaften einzureichen.
