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Statuten des Konrad Biesalski-Preises
über die Verleihung des Konrad BIESALSKI-Preises der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. verleiht im Zusammenwirken mit der Familie BIESALSKI alle zwei Jahre den Biesalski-Preis. Er soll der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen und eine Auszeichnung für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Rehabilitation und der Biomechanik sein.
Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen und der besten wissenschaftlichen Arbeit aus klinischer und experimenteller Forschung zuerkannt. Er ist mit einer Geldprämie von € 10.000,00 ausgestattet und wird anlässlich der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. überreicht.
Bewerbung
Die Arbeit darf in den, dem Jahre der Einreichung vorangegangenen, zwei Kalenderjahren in einer anerkannten deutschen oder fremdsprachigen Zeitschrift oder als selbständige Veröffentlichung in Buchform erschienen oder in der gleichen Zeit in einem Manuskript niedergelegt sein.
Die Arbeit ist in sechsfacher Ausfertigung der Bewerbung beizulegen. Eine bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnete Arbeit darf nicht eingereicht werden. Wurde die Arbeit bereits zu einer anderen Bewerbung eingereicht, ohne ausgezeichnet worden zu sein, so ist dies vom Einsender mit genauen Angaben zu vermerken.
Die Bewerbung mit der wissenschaftlichen Arbeit ist bei der
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V.
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einzureichen, welche die Arbeit den Mitgliedern der Preiskommission zustellt.
Benotung
Die Preiskommission setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Ein Mitglied der Kommission wird als federführendes Mitglied der Kommission bestimmt. Liegt eine Bewerbung aus einer Klinik oder Abteilung eines Kommissionsmitgliedes vor, so scheidet das entsprechende Kommissionsmitglied aus der Kommission aus und kann durch ein anderes Mitglied des Vorstandes der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. ersetzt werden.
Die Kommission prüft die Arbeit nach folgenden Kriterien:
- Originalität der Arbeit
- Methodik, Klarheit der Darstellung und Ziel der Arbeit, insbesondere welche Bedeutung die Arbeit für die orthopädische Rehabilitation und Biomechanik hat.
- Wissenschaftlicher Wert der Arbeit
- Berücksichtigung der einschlägigen deutschen und internationalen Literatur.
Für die Kriterien A-D wird eine Benotung von 1 bis 4 gewählt, wobei 1 - sehr gut, 2 - gut, 3 - befriedigend und 4 - ungenügend bedeuten. Die Addition der Mittelwerte der von den fünf Gutachtern der Kommission gegebenen Zensuren ergibt eine Zahl, aus der die Rangfolge der bewerteten Arbeit hervorgehen soll.
Der Bewerber mit der niedrigsten Punktzahl wird Preisträger. Bei Punktgleichheit kann der Preis geteilt werden.
Über die Verleihung des Preises entscheidet der Vorstand der DGOOC mit einfacher Mehrheit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Verleihung wird anlässlich der Jahrestagung durch den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. erfolgen. Ein Exemplar der preisgekrönten Arbeit bleibt im Archiv der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V.
Einer der Stifter: [Prof. Dr. Dr. h. c. Peter B., em. o. Prof. für Sprach- und Stimmheilkunde,
Mainz, *16.12.1905 †30.08.2001]
