Geschäftsstelle der DGOOC
Langenbeck-Virchow-Haus
Luisenstr. 58/59
10117 Berlin
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Beitragsordnung
(beschlossen auf der Mitgliederversammlung der DGOOC am 26.10.2007 in Berlin)
§ 6 der Satzung vom 05.10.2006 (Beitragszahlung)
- Jedes ordentliche Mitglied ist zur Zahlung der von der Mitgliederversammlung festgesetzten Jahresbeiträge verpflichtet.
- Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die von den korporativen Mitgliedern (§ 4 Ziffer 5) zu entrichtenden Beiträge sind vom Einzelfall mit dem geschäftsführenden Vorstand festzulegen.
- Eine Befreiung von der Beitragszahlung ist auf schriftlichen Antrag an den Schatzmeister bei gegebener Begründung möglich. Näheres regelt eine Beitragsordnung
- Die Beitragszahlung ist in der ersten Jahreshälfte fällig. Das Beitragsjahr ist das Kalenderjahr.
- Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Beitragszahlung länger als 1 Jahr im Rückstand bleibt. Der Wiedereintritt kann jedoch erneut bei der Geschäftsstelle beantragt werden, wenn die rückständigen Beiträge entrichtet sind. Das Verfahren richtet sich nach § 5.
Der Jahresbeitrag beträgt ab dem Jahre 2008:
Für ordentliche Mitglieder:
a) Assistenzärzte in Weiterbildung € 0,00
b) Fachärzte € 130,00
c) Mitglieder, die aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind € 40,00
Bei vorliegender Einzugsermächtigung ermäßigt sich der Beitrag für die
Gruppe b) auf € 120,00
Gruppe c) auf € 30,00
Studenten können fördernde Mitglieder der DGOOC werden und zahlen wie Assistenzärzte in Weiterbildung keinen Mitgliedsbeitrag.
Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder sind beitragsfrei [(§6(2)].
Fördernde Mitglieder (mit Ausnahme von Studenten) zahlen zumindest den Beitrag wie ordentliche Mitglieder, Gruppe b).
Für korporative Mitglieder gelten Sonderkonditionen, sie sind gemäß § 6 (2) mit dem Schatzmeister und dem Generalsekretär abzustimmen.
Mitglieder, die aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden sind, zahlen ab dem darauf folgenden Jahr jeweils den Beitrag nach Gruppe c)
(Dies gilt nicht für bisher schon vom Beitrag befreite Mitglieder, diese bleiben auch in Zukunft beitragsfrei.).
Bitte nutzen Sie das bequeme Bankeinzugsverfahren, Ihr Jahresbeitrag ermäßigt sich dadurch!
Zahlungen leisten Sie bitte auf das Konto der DGOOC bei der Sparkasse Aachen, BLZ 390 500 00, Kontonummer: 20022000 unter Angabe Ihres lesbaren Namens.
Der Schatzmeister
