Geschäftsstelle der DGOOC
Langenbeck-Virchow-Haus
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Sektionen der DGOOC
Sektionen haben die Aufgabe, Fortschritte in Teilgebieten der Orthopädie durch Analyse, Entwicklung und Forschung zu erarbeiten und die Ergebnisse praxisnah zu vermitteln. Die Gründungen von Sektionen müssen von Mitgliedern der Gesellschaft beim Geschäftsführenden Vorstand beantragt werden. Über die Neugründung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Jede Sektion kann einen gemeinnützigen rechtsfähigen Verein gründen. In diesem Fall gibt sie sich im Einvernehmen mit dem Vorstand der Gesellschaft eine eigene Satzung und erhebt eigene Mitgliedsbeiträge.
Die orthopädischen Mitglieder der Sektionen müssen entweder Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. (DGOOC) oder ihrer eigenen nationalen orthopädischen Gesellschaft sein. Die Sektionen sind darüber hinaus zur Aufnahme von Mitgliedern berechtigt, die nicht die Fachbezeichnung "Orthopädie bzw. Orthopädie und Unfallchirurgie" aufweisen, sofern ihre fachliche Qualifikation dem Aufgabenbereich der Sektion nahe steht.
Die Publikationsorgane der Gesellschaft stehen den Sektionen offen.
Der Vorstand jeder Sektion wählt aus seiner Mitte eine Person, die Sitz und Stimme im Fachbeirat der Gesellschaft hat (§ 11).
