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Statut der Stipendienkommissionen der DGOOC (K23)

1. Aufgaben

Die Kommissionen haben die Aufgabe, geeignete Bewerber für die verschiedenen Stipendien der DGOOC vorzuschlagen.

Die Kommissionen befassen sich mit den Stipendien:

  • Frankreich - Stipendium
  • Harvard Fellowship Program
  • Osteuropa - Stipendium
  • Reise - Stipendium der Initiative "Technische Orthopädie"
  • Südafrika - Stipendium
  • Südamerika - Stipendium

Unmittelbar nicht betroffen von diesem Statut ist das ASG-Stipendium, für welches eine gemeinsame deutsch-österreichisch-schweizerische Kommission zuständig ist. Punkt 5 dieses Statuts gilt für die Bewerber für dieses Stipendium jedoch in gleicher Weise.

2. Mitglieder der Kommission

Die Mitglieder der jeweiligen Kommission werden vom Geschäftsführenden Vorstand für die Dauer von 3 Jahren ernannt. Eine erneute Berufung ist möglich. Der/die Vorsitzende der Kommission wird ebenfalls vom Geschäftsführenden Vorstand bestimmt. Für das Reise - Stipendium der Initiative "Technische Orthopädie" erfolgt die Berufung durch das Kuratorium der Initiative.

3. Ausschreibung der Stipendien

Vom Vorsitzenden der Kommission wird die Ausschreibung des jeweiligen Stipendiums im Mitteilungsblatt der Gesellschaft veranlasst.

4. Auswahl der Bewerber

Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den Kriterien für die einzelnen Stipendien.

In der Regel soll es sich um Fachärzte für Orthopädie handeln, die in Deutschland tätig und Mitglieder der DGOOC sind. Sie sollen zum Bewerbungstermin nicht älter als 40 Jahre alt sein. Gute englische Sprachkenntnisse sind Voraussetzung, darüber hinaus sollten gute Sprachkenntnisse des Landes vorhanden sein, welches Ziel des jeweiligen Stipendiums ist.

Die Bewerbungen sind unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes und eines Verzeichnisses der wissenschaftlichen Veröffentlichungen sowie einer Befürwortung durch den Klinikleiter und unter Angabe spezieller Interessen beim Vorsitzenden der Stipendienkommission einzureichen.

Dieser leitet den anderen Kommissionsmitgliedern die Unterlagen rechtzeitig zu.

Die Stipendienkommission wählt die einzelnen Bewerber aus, in der Regel im Frühjahr eines Jahres im Rahmen einer Sitzung während des Kongresses der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden in Baden - Baden.

Befindet sich unter den Bewerbern ein Mitarbeiter oder Verwandter von Kommissionsmitgliedern, so scheidet dieses Mitglied bei der Auswahl der Bewerber für das jeweilige Stipendium aus.

5. Vorschlag der Bewerber für den Geschäftsführenden Vorstand

Haben die Mitglieder der Stipendienkommission einen - oder ggf. mehrere - Bewerber für das jeweilige Stipendium ausgewählt, schlägt der/die Vorsitzende der Kommission diesen/diese dem Geschäftsführenden Vorstand der DGOOC zur Beschlussfassung vor. Dabei soll eine Liste aller übrigen Bewerber beigefügt werden.

Schließt sich der Geschäftsführende Vorstand dem Votum der Stipendienkommission nicht an, so muss der Vorsitzende der Kommission vor einer endgültigen Beschlussfassung gehört werden.

6. Finanzielle Abwicklung der Stipendien

Für die finanzielle Abwicklung der Stipendien ist der Schatzmeister der DGOOC zuständig.

Der Reisekostenbetrag wird den deutschen Teilnehmern vor Antritt ihrer Reise und ggf. den ausländischen Teilnehmern bei Eintreffen in Deutschland gegen Quittung übergeben. Die Belege sind dem Schatzmeister der DGOOC entsprechend den vom Finanzamt festgelegten Regeln für die Abrechnung wissenschaftlicher Gesellschaften einzureichen.

7. Bericht über den Verlauf des Stipendiums

Nach Rückkehr von der Reise hat der Stipendiat dem Vorsitzenden der Kommission einen schriftlichen Erfahrungsbericht vorzulegen, der für eine Veröffentlichung geeignet ist. Der Vorsitzende hat diesen Bericht ggf. von sich aus anzufordern.