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Geschäftsordnung der Kommissionen

1. Aufgaben

Zur Durchführung besonderer Aufgaben setzt der Geschäftsführende Vorstand der DGOOC im Zusammenwirken mit dem Geschäftsführenden Vorstand des BVO im Rahmen der ALLIANZ Deutscher Orthopäden – paritätisch mit Vertretern der DGOOC und des BVO besetzte - Kommissionen ein. Aufgabe der Kommissionen ist es, spezielle aktuelle wissenschaftliche Themen unter Einbeziehung berufspolitischer Überlegungen kontinuierlich zu bearbeiten. Hierzu arbeiten sie den jeweils verantwortlichen Präsidenten bzw. den Geschäftsführenden Vorständen von BVO und DGOOC zu.

2. Mitglieder der Kommissionen

2.1 Von den Vorständen von BVO und DGOOC werden jeweils ein Vorsitzender und ein Stellvertreter der jeweiligen gemeinsamen Kommissionen für die Dauer von 3 Jahren berufen.

2.2 Die Vorsitzenden jeder Kommission berufen weitere Mitglieder in ihre Kommissionen dies soll jedoch in Abstimmung mit den Vorständen des BVO, zu Händen des 1. Vorsitzenden, und der DGOOC, zu Händen des Generalsekretärs erfolgen.

2.3 Im Regelfall besteht eine gemeinsame Kommission in Abhängigkeit vom Themenumfang aus 4 bis maximal 10 Mitgliedern.

2.4 Vorzeitige Abberufung durch die Geschäftsführenden Vorstände ist möglich.

Orthopäden aus Praxis und Klinik sollen etwa paritätisch und ggf. auch mit entsprechender Ablösung im Vorsitz in einer Kommission zusammenarbeiten, sofern von der Aufgabe der Kommissionen nichts anderes geboten ist.

3. Sitzungstermine

3. 1 Jährlich muss mindestens eine Sitzung stattfinden. Dabei sollen im Hinblick auf Kosten wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.

3. 2 Entstehende Kosten werden den Mitgliedern einer Kommission im Rahmen der geltenden Kostenregelungen erstattet.

4. Sitzungsprotokolle/Jahresberichte

4.1 Von jeder Sitzung einer Kommission ist ein Protokoll anzufertigen, das dem 1. Vorsitzenden des BVO und dem Generalsekretär der DGOOC zu übersenden ist. Beide entscheiden ggf. über Weiterleitung des Protokolls.

4.2 Jeder Vorsitzende einer Kommission sendet spätestens 8 Wochen vor dem Deutschen Orthopädenkongress einen Jahresbericht an die Vorstände von BVO, zu Händen des 1. Vorsitzenden, und von DGOOC, zu Händen des Generalsekretärs.

4.3 Diese Jahresberichte dienen als Tischvorlage für die Sitzung der ALLIANZ Deutscher Orthopäden. Die Berichte werden, jeweils nach ihrer Genehmigung durch die Vorstände von BVO und DGOOC, in den ORTHOPÄDIE Mitteilungen veröffentlicht.

4.3.1 Die Stipendien- und Preiskommissionen der DGOOC sind hiervon ausgenommen.

4.4 Der Ergebnisbericht soll einen Rückblick über geleistete Arbeit und einen Ausblick auf geplante Projekte enthalten.

5. Anhörung bei den Vorständen

5.1 Die Vorsitzenden der Kommissionen sollen bei anstehenden Entscheidungen zu ihren Arbeitsgebieten von den Geschäftsführenden Vorständen im Rahmen der ALLIANZ gehört werden.